Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmers T h o m a s H e i d e Firmenname „ODEM – Agentur für Kommunikation“ sollen Sie und uns bei Missverständnissen schützen und unnötigen Streit vermeiden helfen. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
§ 2:
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technischen Support in Anspruch, werden diese gesondert berechnet.
§ 3:
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 4:
Teillieferungen aus allen Projektverträgen können dem Auftraggeber monatlich in Rechnung gestellt werden.
§ 5:
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
§ 6:
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
§ 7:
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung sind wir auch ohne expliziten Hinweis berechtigt, die entstandenen Mehrkosten nach gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
§ 8:
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
§ 9:
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
§ 10: Für alle konzeptionellen und kreativen Arbeiten (Text, Grafik, Foto, Film) von externen Dienstleistern werden nur zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrechte akzeptiert und eingekauft; dies gilt auch für alle Zwischenschritte im Rahmen konzeptioneller und kreativer Arbeiten mit denen externe Dienstleister beauftragt werden .  Der Verwendungszweck der kreativen Arbeiten erstreckt sich ausschließlich für den Vertragspartner unbegrenzt auf alle üblichen Werbemedien. Ein Nutzungsrecht für Dritte ist ausgeschlossen.
§ 11:
Wir übernehmen keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Druck, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren (Entwürfe, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind.
§ 12:
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernehmen wir keine Haftung. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers. Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers.
§ 13:
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes können wir keine Haftung übernehmen. Inhalte: Mit der Übergabe von Materialien wie Texte, Grafiken, Musik, etc. stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt.
§ 14:
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde zeitlich und räumlich eingeschränkte Nutzungsrechte für 1 Jahr im deutsprachigen Raum an den gesamten Projektergebnissen. Ausgeschlossen wird das Recht auf Weiterbearbeitung der Projektergebnisse, auf Übertragung und Bearbeitung in anderen als den vereinbarten Medien, auf Exklusivität und auf Übertragung von Rechten an Dritte. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Überlassung von Quelltexten, Bildern, Entwürfen und Zwischenstufen der Entwicklung.
§ 15: Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Viren oder ähnliches auf den von uns gelieferten Datenträgern festgestellt werden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 16:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner - soweit gesetzlich zulässig - ist Hamburg